Heimatlexikon Thaleischweiler-Fröschen – 2 c) Politische Geschichte (3) des oberen Teiles (Oberdorf)

Geschichte des oberen Teiles (,Oberdorf') von Thaleischweiler

(Buch 750 Jahre Thaleischweiler-Fröschen, Christian Gortner)

Derselbe Pfarrer Mathias (Mathis) zu Eischwilre, „Sohn des Klaus Ortt, Fautes (Vogt) von Gräfenstein", war noch einmal im Jahre 1489 als Schiedsrichter zwischen dem Abt Ulrich von Hornbach und der Gemeinde Monchwiler (Münchweiler a.d. Rod.) wegen Zinsen tätig, die an die Klostermeierei zu Pirmasens zu entrichten waren'47.
Durch eine erneute Teilung im Jahre 1560 fiel die Gemeinschaft Eischweiler, neben den Orten Herschberg, Werschhausen, Hörsel, Mühlenhausen und Reinheim auf der Blies u.a. an die Linie Leiningen-Dachsburg-Falkenburg unter Emich X., der auch die Reformation im Einvernehmen mit Hanau-Lichtenberg einführte"').
Am 29. September 1593 kam zwischen Graf Emich XI. von Leiningen-Hartenburg und dem Vormund der minderjährigen Kinder Emich X. von Leiningen-Falkenburg wegen der Pfarrei Wallhalben, des Estaler Zehenten und des Eischweiler Pfarrzehenten ein Vertrag zustande, danach erhielt Emich XI. die Hälfte aller Einkünfte, die Emich X. von 1560 an allein eingezogen hatte. Die übrigen Gefälle sollten in Zukunft geteilt werden. Dies wurde auch noch im Jahre 1770 so gehandhabt.
Die andere Linie, nämlich Leiningen-Dachsburg-Hartenburg, bezog ebenfalls Einkünfte aus der Gemeinschaft, wie dies aus einer Akte des Amtes Falkenburg hervorgeht und uns außerdem einen Einblick in die territorialen Besitzverhältnisse in der Gemeinschaft gibt'"9).
Darin heißt es: „Eischweiller ist ein Chur-Pfälz. Lehen und mit des Herrn Grafen von Hessen-Darmstadt Hochfürstl. Durchlaucht gemeinschaftlich. In diesem Ort sind 2 Territoria ein privative Leiningisches und ein gemeinschaftliches. Dieses ist eine Comonio irregularis (von der Regel abweichend), es hat eine jede Herrschaft aus der Gemeinschaft ihren ä parte (Anteil) Unterthanen; die Abgaben als Schatzung, Frohndgeld, Zehendten Pfennig, Abkauf von Leibeigenschaft ziehet jede Herrschaft von ihren Unterthanen allein. Beiderseits Unterthanen aber stehen unter gemeinschaftlicher hohen und minderen Jurisdiction (Gerichtsbarkeit).
Hohen-Einödt ist ein Allodium (freies Grundeigentum im Gegensatz zum Lehen). Hier sind 3 Territoria, ein privative Leiningisches, ein privative Hanauisches und ein gemeinschaftliches. Mit denen Unterthanen aus der Gemeinschaft hat es die Beschaffenheit wie aus der Gemeinschaft zu Eischwiller und können die Unterthanen aus diesen beiden Gemeinschaften einen Herrn adoptieren, welchen sie wollen. Die Religio dominans (vorherrschende Religion) in dieser Schultheißerei ist die Evangelisch-Lutherische, doch finden sich auch sehr viele Reformierte aber wenig Katholische darinnen. Der Pfarrherr zu Eischweiler heißt Rausch.
Zu Eischweiler auf dem privativen Leinigischen Territorio, dem sogenannten Buchholz, sind ein Neubruch- und ein sogenannter alter Zehendter. Den Neubusch-Zehendten ziehen hiesige Herrschaft (Falkenburg) allein'50
Von dem alten Zehendten haben hiesige Herrschaft 1/3. das Hoch-Gräfl. Haus Hartenberg 1/3 und der Pfarrherr 1/3.

Von dem Zehenden aus der Gemeinschaft partizipieren das hiesige und das Hoch-Gräfl. Hartenburger Haus jedes 1/6; Hessen-Hanau 1/3 und die Pfarrey 1/3.
Zu Hohen-Einödt aus dem alleinig Leiningischen Territorio, der sogenannte Horschel, sind auch zweierlei Zehendten, nämlich Neubruch und alter Zehendten. Der Neubruch-Zehendte gehört hierher allein, von dem alten Zehendten haben das hiesige und Hoch-Gräfl. Hartenburger Haus jedes 1/3 und der Pfarrer zu Eischwiller, wohin dieser Ort eingepfarrt ist, 1/3.
Von dem Zehendten von der Gemeinschaft haben das hiesige (Falkenburg) und das Hochgräfl. Hartenburger Haus jeder 1/6; Hessen-Hanau 1/3 und der Pfarrer zu Eischweiller 1/3.
Zu Eischweiller ist eine Mühl, welche privative Hanauisch, dahingegen liegt in der Gemeinschaft Eischweiller, das sogenannte Jungfern und Kloster-Guth, welches privative Leiningisch. Dieses Guth ist aber von dem Hochseeligen Herrn Grafen zu Heidesheim p.m. an verschiedene Unterthanen nebst noch mehreren ansehnlichen Wiesen auf dem sogenannten Buchholz vor eigen verkauft worden..
Die Pfarrey Eischweiller, wozu die beiden privative Hanauischen Orte Ober- und Unterfröschen eingepfarrt sind, kann mit dem, was die Unterthanen jährlich an Geld geben, mit den Pfarrgütern an 900 bis 1 000 fl. geschätzt werden.
Zu Herschberg, Eischweiler und Hohen-Einödt sind in jedem Dorf ein Schuldiener, welche die Gemeinde salieren (bezahlen) auch die Schulhäuser bauen und unterhalten. Die Kirchen und Pfarr-Häuser zu Herschberg und Eischweiller bauen und unterhalten ebenfalls die Gemeinden."
Leiningische Untertanen waren es im Jahre 1770:
in Eischweiler 38
in Hoheneinödt 21
zusammen 59
Daraus geht hervor, daß Leiningen sowohl in Thaleischweiler als auch in Höheinöd Privatbesitz hatte, während Hanau-Lichtenberg solchen nur in Höheinöd besaß.
In einer Grenzbeschreibung aus dem Jahr 1741 können wird die Grenze des leiningischen Privatbesitzes in Thaleischweiler, des sogenannten Buchholzes, verfolgen. Darin heißt es: „Das Buchholz fängt an unterhalb der Mäußmühle (frühere Weißmühle), allwo aus zween Brunnen durch ein Tal, unten am Teich (Birnteich) genannt, ein Flüßlein in die Weißmühlerbach einfließt, allda steht ein Markstein auf der unteren Seithen mit den Buchstaben L.F. und der Jahrzahl 1714, ober auf der andern aber mit den Buchstaben H.L., L.F., 9 bezeichnetes'
oben auf ein Winkel maß eingehauen, der eine grad ins Thal und der andere dem Bächlein nach hinab weißet. Von diesem Thal gehet der Scheid (Grenze) durch das Thal hinauß einem Weg nach bis auf die Höh (vom Birnteich zum Feldkreuz) auch einen in anno 1714 gesetzten Stein, auf der einen Seithen L.F. und die Jahrzahl 1714, auf der anderen H.L., L.F. bezeichnet, von diesem Stein soll der Scheid grad den Berg hinunter gehen auf die Eischweiler Brück, so über die große Bach gehet, der großen Bach nach (Schwarzbach) hinunter bis wo das Weißmüller Bächlein (Wallhalb) unterhalb der Faustermühl in die große Bach einfließt, von hier dem Weißmüller Bächlein nach der Faustmühl vorbey hinauf, bis zum erstgemelten Stein."
Diese Grenze ist erst im Jahre 1714 festgelegt worden. Die alte Grenze verlief folgendermaßen: „Der alte Scheid sollte von dem Stein auf der Höhe durch das Buchholtz hindurch auf der Höhe fernerhin und über den Berg hinunter auf die Faustmühl zugegangen seyn."
Die Größe des leiningischen Privatbesitzes im Buchholtz betrug 350 Morgen, darunter 100 Morgen Wald.
Bereits im Jahre 1688 wird ein Hans Georg Ludy als Hofmann am Hof Buchholz erwähnt. Er und seine Frau Ursula erscheinen in den Jahren 1688 und 1692 als Taufpaten. Ludy war aus der Schweiz zugewandert. Das geht aus einer Bemerkung des Pirmasenser Amtsschaffners Schmidt anläßlich einer Grenzbeschreibung hervor: „Soll doch ein hergeloffener Schweitzer, der doch einem Buben gleich zu achten, mehr gelten denn alle 80-90jährige Leut, die alle Gelegenheit wissen, auch in und um Eischweiler auferzogen worden und bei ihrem Gewissen behaupten, daß dieses Gemerk (Grenzstein) ein gültiger Baumund Feldstein sei, der Augenschein ein solches auch geben wird.
Wie sich herausstellte, hatte der „Zugeloffene" tatsächlich recht. Der Hof im Buchholz wird bereits im Jahre 1738 als ein ehemals bestandener Hof erwähnt.
Als im Jahre 1774 die Linie Leiningen-Dachsburg-Falkenburg ausstarb, fiel Thaleischweiler an die Linie Leiningen-Dachsburg-Hartenburg zurück. Im Jahre 1785 wurde den leiningischen Beamten von Falkenburg gestattet, ihren Sitz in Thaleischweiler zu nehmen, nachdem die Gemeinschaft Falkenburg durch Tausch an Pfalz-Zweibrücken gefallen war.
Infolge Tausches kam der Leininger Teil von Höheinöd im Jahre 1788 an Sickingen156). Die über Jahrhunderte hindurch bestandene gemeinsame Gemarkung wurde getrennt. Noch heute zeugen 2 Gemarkungssteine aus dem Jahr 1791, in dem die Vermessung durchgeführt wurde, von dieser Teilung. Ein Stein (Nr. 7) steht an der Gemarkungsgrenze in der Kohlgewanne und der andere (Nr. 9) in der Gewanne „In den breiten Forstenäckern". Die Zugehörigkeit zur Pfarrei Thaleischweiler wurde durch die Teilung allerdings nicht berührt; diese blieb weiterhin bestehen.

 a) Zugehörigkeit des „Oberdorfes" zur Grafschaft Leiningen
Die Geschichte dieses Teiles von Thaleischweiler war, was den Wechsel der Herrschaften betrifft, bei weitem nicht so bewegt, wie die des anderen Teiles. Wie bereits berichtet, wurde bei der Teilung der Grafschaft Saarbrücken um das Jahr 1185 offensichtlich auch die Gemeinschaft Thaleischweiler-Höheinöd geteilt, wobei der niedere Teil von „Eiswilre" an die Grafschaft Zweibrücken fiel, und der obere, das sogenannte „Oberdorf", bei der Grafschaft Saarbrücken verblieb.
Als im Jahre 1220 das erste Leininger Geschlecht mit Graf Friedrich I. im Mannesstamm ausstarb, fiel die Grafschaft Leiningen an dessen einzige noch lebende Schwester Luccard, die mit dem Grafen Simon I1. von Saarbrücken verheiratet war. Diese übertrug die Grafschaft ihrem dritten Sohn Friedrich, der als Friedrich II. das zweite Leininger Geschlecht begründete.
Dieser Friedrich II. hat den Saarbrücker Teil der Gemeinschaft und mit diesem auch das „Oberdorf" entweder als mütterliches Erbe mit nach Leiningen gebracht oder sein Bruder Graf Simon III. von Saarbrücken hat ihm diesen Teil neben anderen Besitzungen überlassen135 . Verwaltungsmäßig wurde der Leininger Teil der Gemeinschaft dem benachbarten Amt Gräfenstein angegliedert, d.h. diese scheint innerhalb des Amtes eine Sonderstellung eingenommen zu haben. Während das Amt Gräfenstein mit den Orten Merzalben, Rodalben, Clausen, Leimen, Münchweiler, Kaltenbach, Steinbach, Riegelborn und dem Hof Weiler als leiningisches Besitztum (Allodium) betrachtet werden muß, war Eischweiler ein Reichslehen, das von der Kurpfalz an Leiningen verliehen war, wie sich später noch zeigen wird.
Als Graf Friedrich II. im Jahr 1237 starb, wurde die Grafschaft unter seinen beiden Söhnen Friedrich III. und Emich IV. geteilt Dabei fiel das Amt Gräfenstein mit den Dörfern Rodalben, Merzalben und dem nahe dabei gelegenen, ebenfalls leiningischen Orte „Eiswilre" an die Altleininger Linie unter Friedrich III. Dabei wird Thaleischweiler zum ersten Mal urkundlich erwähnt.
Bereits in den Jahren 1317/18 fand eine zweite Teilung der Grafschaft Leiningen statt, bei der das Amt Gräfenstein und mit ihm der leiningische Teil der Gemeinschaft Thaleischweiler-Höheinöd wiederum bei Altleiningen unter Friedrich V. verblieb, der sich Graf von Leiningen-Dagsburg nannte, nachdem die Herrschaft Dagsburg im Jahre 1239 durch Heirat an Leiningen gefallen war. Sein Bruder Gotfried begründete die Leiningisch-Hartenburger Linie.
Im Jahre 1345 verpfändeten die Brüder Friedrich und Emich aus der Leiningisch-Dachsburger Linie dem Edelknechte Johann von Gerspach eine jährliche Gülte von 20 Pfund Hellern von ihrem Eigentum zu Eischweiler und von ihrer Hube zu Rodalben für eine Schuld von 200 Pfund Hellern.
Am 5. April 1362 bescheinigt Friedrich VII. dem Erzbischof Boemund von Trier u.a., mit 10 Pfund Heller Zinsen zu Eischweiler belehnt zu sein.
Nach einer verlorenen Fehde mit dem Grafen Walram von Zweibrücken kamen die Leiningen-Dachsburger Grafen in arge finanzielle Schwierigkeiten, die sie veranlaßten, u.a. das Amt Gräfenstein samt allen Dörfern und Einkünften im Jahre 1367 an den Kurfürsten Ruprecht I. von der Pfalz zu verkaufen"').
Die Gemeinschaft Eischweiler/Hohen-Einödt blieb als kurpfälzisches Lehen von diesem Verkauf verschont und blieb weiterhin bei Leiningen-Dagsburg.
Dies wird durch ein allerdings für unseren Ort sehr unheilvolles Geschehnis bestätigt. Im Jahre 1436 brach nämlich Hertwig Eckebrecht von TürckheimDrachenfels gelegentlich eines Rachezuges gegen die Leininger, mit denen er gerade in Fehde lag, in das leiningische Dorf Eischweiler ein, „wo auf den Margarethentag (13. Juli) gerade Kirchweihe gehalten wurde; daselbst nahm er gros Gut, fienge wol 60 und erschlug 10 Mann.
Im Jahre 1467 war die Leiningisch-Dachsburger Linie ausgestorben. Die kurpfälzischen Lehen, darunter auch Thaleischweiler, hätten an die Leiningisch-Hartenburger Linie fallen müssen. Nun hatte sich aber Emich VII. aus dieser Linie dazu verleiten lassen, an den Kriegen gegen den Kurfürsten Friedrich 1. von der Pfalz teilzunehmen (1460-1471), wodurch die Leininger den größten Teil ihrer kurpfälzischen Lehen, u. a. auch Thaleischweiler, einbüßten142
Als sich Emich VII. nach dem Tode des Kurfürsten in den Jahren 1476 und 1479 an dessen Nachfolger wandte mit der Bitte, letzterer möge ihm die bisher vorenthaltenen kurpfälzischen Lehen wieder erteilen, erhielt Emich VII. zur Antwort, daß dies ein unbilliges Begehren sei, „denn er habe seine Lehen verwürkt, weil er es mit der Pfalz Feinden gehalten.
Erst im Jahre 1506 kam ein Vertrag zustande, wonach alle alten Wirren zwischen Kurpfalz und Leiningen beseitigt wurden und der Kurfürst die Dörfer Kallstadt, Ungstein, Pfeffingen, Eischweiler, Haßloch, Böhl und Iggelheim den Leiningern wieder zustellen und „wie von alters her" zu Lehen geben mußte'').
Auf diese Weise kam Thaleischweiler als kurpfälzisches Lehen an die Linie Leiningen-Hartenburg.
Wie aus einem Vertrag vom 16. Februar 1519 zu ersehen ist, hatte der Graf von Westerburg 50 Pfund Heller Gült von der Pfleg Eischweiler zu erhaltenl45a
Die Besitzungen der Leininger in der Westpfalz scheinen mehr oder minder als notwendiges Anhängsel betrachtet worden zu sein, wenn man einen Vertrag vom 24. April 1545 betrachtet. In ihm übertrug Graf Engelhard von Leiningen-Hartenburg, der zugleich Vormund der unmündigen Junggrafen Johann Philipp und Emich war, die seinen Mündeln zustehende Herrschaft Falkenburg, Eißweiler, Wallhalben und Reinheim auf der Blies seinem Bruder Hans Heinrich zu Leiningen, da ihm die Verwaltung dieser entlegenen Besitzungen zu beschwerlich und kostspielig war. Hans Heinrich war Domherr zu Trier und gelobte noch am 24. April 1545, die Bestimmungen des Vertrages getreulich zu erfüllen. Er hatte die Gefälle an Eberhard und die beiden Junggrafen abzuführen, wie dies im Vertrag näher festgelegt war.
In dieser Zeit hören wir nur sehr wenig von unserem Ort. Nur im Jahre 1485 war der Pleban Mathias von Eysswiller Zeuge bei der Beglaubigung einer aus dem Jahre 1407 stammenden Urkunde des leiningischen Grafen Friedrich VII.

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